Zwischen 1963 und 1965 finden in Frankfurt am Main Prozesse gegen Aufseher und Angehörige der Lagerverwaltung des nationalsozialistischen Vernichtungslagers Auschwitz statt - fast zwanzig Jahre nach der Befreiung des Lagers. Der Auschwitz-Prozess ist das bis dahin größte Strafverfahren gegen Beteiligte am NS-Völkermord. In den Verhandlungen gegen die zwanzig Angeklagten kommt die grausame Realität der NS-Vernichtungsmaschinerie ans Licht.
Am 19. August 1965 wird das Urteil verkündet. Sechs Angeklagte erhalten eine lebenslange Haftstrafe, elf werden zu Zuchthausstrafen zwischen drei und 14 Jahren verurteilt, drei Angeklagte freigesprochen
Am 19. August 1965 wird das Urteil verkündet. Sechs Angeklagte erhalten eine lebenslange Haftstrafe, elf werden zu Zuchthausstrafen zwischen drei und 14 Jahren verurteilt, drei Angeklagte freigesprochen