Der Begriff "Führerstaat" bezeichnet - im Gegensatz zur demokratischen Ordnung - das nationalsozialistische Staatsmodell, das in "Führer" und "Gefolgschaft" gegliedert ist. Das vor 1933 bereits in der NSDAP geltende autoritäre "Führerprinzip" verpflichtet die "Gefolgschaft" zu Treue und Gehorsam gegenüber dem Führer und wird nach dem Machtantritt der Partei auf Staat, Wehrmacht und Wirtschaft ("Betriebsführer") ausgedehnt.