Geltungsjude

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Die Nationalsozialisten behaupten, ihre Lehre von den "Rassen" beruhe auf wissenschaftlichen Grundlagen. Als zur Einleitung verschärfter antijüdischer Diskriminierungsmaßnahmen 1935 die "Nürnberger Gesetze" verkündet werden, sind sie aber nicht in der Lage, den Begriff "jüdisch" anders zu definieren als über die bloße Zugehörigkeit einer bestimmten Anzahl von "Großelternteilen" zur jüdischen Gemeinde. Nach der 1. Verordnung zum Reichsbürgergesetz (14.11.1935) wird daher jeder Mensch als "Jude" definiert, der von mindestens drei "der Rasse nach" jüdischen "Großelternteilen" abstammt
Diesen "Istjuden" werden die "Geltungsjuden" gleichgestellt: Dabei handelt es sich insbesondere um Menschen, die lediglich von zwei "der Rasse nach volljüdischen Großelternteilen" abstammen, die aber selbst der jüdischen Religionsgemeinschaft angehören oder mit einem Juden verheiratet sind: Weil sie als Juden "gelten", sind sie Juden im Sinne der NS-Gesetzgebung. Mit den "Geltungsjuden" wiederum nicht zu verwechseln sind die "jüdischen Mischlinge".