Die Nationalsozialisten behaupten, ihre Lehre von den "Rassen" beruhe auf wissenschaftlichen Grundlagen. Als zur Einleitung verschärfter antijüdischer Diskriminierungsmaßnahmen 1935 die "Nürnberger Gesetze" verkündet werden, sind sie aber nicht in der Lage, den Begriff "jüdisch" anders zu definieren als über die bloße Zugehörigkeit einer bestimmten Anzahl von "Großelternteilen" zur jüdischen Gemeinde. Nach der 1. Verordnung zum Reichsbürgergesetz (14.11.1935) wird daher jeder Mensch als "Jude" definiert, der von mindestens drei "der Rasse nach" jüdischen "Großelternteilen" abstammt