Gleichschaltung

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Mit dem Begriff "Gleichschaltung" bezeichneten die Nationalsozialisten einen Maßnahmenkomplex, mit dem sie die ihnen am 30. Januar 1933 noch nicht vollständig übergebene Regierungsmacht systematisch auf weitere staatliche und gesellschaftliche Bereiche ausdehnen und ihren Anspruch auf alleinige Machtausübung realisieren. Insbesondere verleiben sie sich unliebsame Institutionen und Organisationen entweder ein oder lösen sie gänzlich auf. Wichtige Posten im Staatsapparat und im öffentlichen Leben (Presse, Verbände usw.) besetzen sie mit ihren eigenen Parteigenossen oder ihnen willfährigen Personen. Redaktionen von Zeitungen und Zeitschriften werden z.B. durch Kündigung oder Vertreibung unerwünschter Journalisten "gleichgeschaltet".
Darüber hinaus wird die Eigenstaatlichkeit der deutschen Länder seit März 1933 durch mehrere "Gleichschaltungsgesetze" schrittweise abgeschafft.