Ab September 1941 ist es im Deutschen Reich und im Protektorat Böhmen und Mähren allen von den Nationalsozialisten als jüdisch eingestuften Menschen von sechs Jahren an verboten, sich in der Öffentlichkeit ohne den "Judenstern", einen gelben sechszackigen Stern an ihrem Kleidungsstück, zu zeigen. Dieser muss mit dem Wort "Jude" beschriftet sein, das hier aus hebräisch anmutenden Buchstaben besteht, und auf der linken Brustseite festgenäht werden.