Kollektivschuld-These

Alle Glossareinträge
Von Kollektivschuld wird gesprochen, wenn man die Schuld für eine bestimmte Tat nicht einem einzelnen Täter, sondern allen Angehörigen einer bestimmten Gruppe zuordnet, weil sie durch ihre Zugehörigkeit zu dieser Gruppe moralisch mitverantwortlich seien.

Nach dem Zweiten Weltkrieg erhebt zum Beispiel Thomas Mann in einem Offenen Brief den Vorwurf der deutschen Kollektivschuld an den Verbrechen in der Zeit des Nationalsozialismus. Er wehrt sich damit gegen die damals weit verbreitete Überzeugung, dass allein Hitler und die nationalsozialistische Elite für die nationalsozialistischen Verbrechen verantwortlich zu machen seien.
Das alliierte Entnazifizierungsverfahren basiert auf dem Glauben an eine zu differenzierende individuell verschiedene Belastung der Deutschen. Auch in den Nürnberger Kriegsverbrecherprozessen wird die These von der Kollektivschuld aller Deutschen abgelehnt. Das heutige deutsche Strafrecht beruht auf dem Grundsatz der individuellen Verantwortlichkeit.