Kontingentflüchtlinge sind Ausländer, die im Rahmen humanitärer Hilfsaktionen der Bundesrepublik Deutschland aufgenommen worden sind. Bei den aufgenommenen Migranten handelt es sich vorwiegend um jüdische Familien aus den Staaten der ehemaligen Sowjetunion. Die Aufnahme basiert auf einer Vereinbarung der Ministerpräsidenten der Länder vom 15. Februar 1991. Die Kontingentflüchtlinge sind Asylberechtigten weitgehend gleichgestellt und besitzen einen dauerhaften Aufenthaltsstatus.
Die Zahl der im Flüchtlingskontingent eingereisten Personen liegt inzwischen bei mindestens 150.000
Die Zahl der im Flüchtlingskontingent eingereisten Personen liegt inzwischen bei mindestens 150.000