Am 10. September 1952 unterzeichnen Bundeskanzler Konrad Adenauer und der israelische Außenminister Moshe Scharett das "Luxemburger Abkommen". Die Bundesrepublik sichert darin dem Staat Israel eine globale Entschädigung von drei Milliarden DM zu. Diese Summe soll für die Eingliederung von einer halben Million jüdischer Flüchtlinge und "Displaced Persons" sowie für Vermögensverluste von Juden in den von Nazi-Deutschland besetzten Gebieten verwendet werden.