Majdanek-Prozess

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Am 26. November 1975, 31 Jahre nach der Befreiung des Konzentrations- und Vernichtungslagers Majdanek, beginnt in Düsseldorf der Prozess gegen 15 von mindestens 1300 SS-Leuten, die in Majdanek tätig waren. Zu den Angeklagten gehören der SS-Hauptsturmführer Hermann Hackmann und die Aufseherin im Frauenlager Hermine Braunsteiner, der Lagerarzt Heinrich Schmidt und die SS-Angehörige Hildegard Lächert. Viele ehemalige SS-Leute sind bereits verstorben, andere werden nicht konkret verdächtig, an den Morden von Majdanek beteiligt gewesen zu sein. Der Prozess wird mit einer Dauer von fünf Jahren der längste der deutschen Nachkriegsgeschichte.
Am 30. Juni 1981 wird das Urteil verkündet: verblieben sind acht Beschuldigte - sechs Männer und zwei Frauen - die zu einmal lebenslanger Haft und sieben Freiheitsstrafen zwischen drei und zwölf Jahren verurteilt werden. Fünf weitere Angeklagte müssen mangels Beweisen freigesprochen werden. Ein Angeklagter ist verhandlungsunfähig geworden, ein weiterer verstirbt während des Verfahrens. Nur konkrete Nachweise der Einzeltäterschaft oder unmittelbaren Mittäterschaft bei der Ermordung von Menschen konnten zur Verurteilung führen, da alle anderen Verbrechen längst verjährt sind.