Die "Nürnberger Gesetze" werden am 15. September 1935 auf dem Parteitag der NSDAP in Nürnberg vom dort vollzählig versammelten Reichstag beschlossen. Das "Reichsbürgergesetz" spricht nur dem "Reichsbürger" die vollen politischen Rechte zu; er wird definiert als Staatsbürger "deutschen oder artverwandten Blutes". Das "Gesetz zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre" (kurz: "Blutschutzgesetz") enthält den neuen Straftatbestand "Rassenschande", der Eheschließungen und Geschlechtsverkehr zwischen Juden und "Deutschblütigen" unter Strafe stellt. Zwei Monate später ergeht die "Erste Verordnung zum Reichsbürgergesetz", in der ausdrücklich festgelegt wird, dass Juden keine "Reichsbürger" sein können.