Zum 1. Mai 1933 ordnet der Staatskommissar für das Polizeiwesen in Hessen, Dr. Werner Best, den Bau eines Konzentrationslagers in Osthofen bei Worms an. Dort sollen all jene Einwohner des Landes Hessen interniert werden, die die Polizei aus politischen Gründen verhaftet und länger als eine Woche festgehalten hat.
Im Unterschied zu anderen Konzentrationslagern kommt es in Osthofen zu keinen Todesfällen. Zudem ist die Zahl der Häftlinge in Hessen relativ gering. Dennoch leiden auch sie unter Misshandlungen, Demütigungen, Krankheiten, harter Arbeit und schlechten hygienischen Verhältnissen. Die Haftdauer beträgt in der Regel 4 bis 6 Wochen, in Einzelfällen bis zu einem Jahr.
Im Unterschied zu anderen Konzentrationslagern kommt es in Osthofen zu keinen Todesfällen. Zudem ist die Zahl der Häftlinge in Hessen relativ gering. Dennoch leiden auch sie unter Misshandlungen, Demütigungen, Krankheiten, harter Arbeit und schlechten hygienischen Verhältnissen. Die Haftdauer beträgt in der Regel 4 bis 6 Wochen, in Einzelfällen bis zu einem Jahr.