Bereits kurz nach ihrem Amtsantritt 1969 bemüht sich die sozialliberale Koalition unter Bundeskanzler Willy Brandt um den Abschluss von Gewaltverzichtsverträgen mit der Sowjetunion und Polen. Im Moskauer Vertrag, der am 12. August 1970 unterzeichnet wird, gehen beide Seiten vom Status quo in Europa aus. Die bestehenden Grenzen zwischen der Bundesrepublik, der DDR und Polen werden als endgültig anerkannt.
Am 7. Dezember 1970 wird der Warschauer Vertrag unterzeichnet. Er definiert die Oder-Neiße-Linie als "die westliche Staatsgrenze der Volksrepublik Polen". Beide Seiten verzichten auf territoriale Ansprüche und Gewaltanwendung bei der Lösung offener Probleme.
Am 7. Dezember 1970 wird der Warschauer Vertrag unterzeichnet. Er definiert die Oder-Neiße-Linie als "die westliche Staatsgrenze der Volksrepublik Polen". Beide Seiten verzichten auf territoriale Ansprüche und Gewaltanwendung bei der Lösung offener Probleme.