Im Herbst 1954 werden die so genannten Pariser Verträge unterzeichnet. Das Vertragspaket sieht die Aufhebung des Besatzungsstatuts, die Verleihung der Souveränität und den Beitritt der Bundesrepublik zur Westeuropäischen Union (WEU) und zur Nordatlantischen Verteidigungsorganisation (NATO) in jeweils eigenen Verträgen vor. In der Bundesrepublik sind die Pariser Verträge umstritten, da sie den in der Präambel des Grundgesetzes verankerten Anspruch auf Wiedervereinigung Deutschlands in weite Ferne rücken.