Am 1. September 1948 tritt in Bonn der Parlamentarische Rat zusammen. Seine 65 stimmberechtigten Mitglieder sind vorher von den Länderparlamenten der drei westlichen Besatzungszonen gewählt worden. Entsprechend dem Auftrag der Westmächte soll der Parlamentarische Rat die Gründung der Bundesrepublik Deutschland durch die Ausarbeitung einer Verfassung vorbereiten. Aufgrund der verbreiteten Sorge, dass dies die Spaltung Deutschlands vertiefen könnte, soll als Provisorium lediglich ein "Grundgesetz" entworfen werden.