Reichstagsbrand

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Am 27. Februar 1933, knapp einen Monat nach der Ernennung Adolf Hitlers zum Reichskanzler, brennt in Berlin das Reichstagsgebäude. Im brennenden Parlament wird der niederländische Anarchist Marinus van der Lubbe festgenommen. Er erklärt, die Brandstiftung allein unternommen zu haben, um die deutsche Arbeiterschaft zum Widerstand gegen das NS-Regime aufzurufen. Die Nationalsozialisten verkünden jedoch sofort, dass es sich um ein Signal der KPD zur Auslösung des bewaffneten Aufstandes handele. Zielgerichtet nutzt die nationalsozialistische Führung den Reichstagsbrand, um die Verfolgung von Regimegegnern, vor allem Kommunisten, zu systematisieren und zu verschärfen. Zehntausende Oppositionelle werden innerhalb der nächsten Wochen in "Schutzhaft" genommen und in improvisierte Konzentrationslager verschleppt.
Eine "Legalisierung" erfährt die Verfolgung durch die Reichstagsbrandverordnung vom 28. Februar 1933. Die von Reichspräsident Hindenburg auf Empfehlung des Kabinetts erlassene Notverordnung setzt die wesentlichen Grundrechte der Weimarer Verfassung außer Kraft. In ihrer Gegenpropaganda stellt die politische Linke die - ebenfalls unbewiesene - Behauptung auf, der Reichstagsbrand sei von den Nationalsozialisten selbst gelegt worden, um ihn als Rechtfertigung für ihre verschärfte Repressionspolitik und gewaltsame Durchsetzung ihrer unbeschränkten Diktaturgewalt zu nutzen.