Reichswehr ist von 1919 bis 1935 der offizielle Name der deutschen Streitkräfte (Reichsheer und Reichsmarine).
Am 6. März 1919 wird die Reichswehr vorläufig, mit dem Wehrgesetz vom 23. März 1921 endgültig konstituiert. Vereidigt wird sie auf die Weimarer Verfassung. Oberbefehlshaber der Reichswehr ist der Reichspräsident, unter dem der Reichswehrminister die Befehlsgewalt ausübt. Angehörige der Reichswehr haben kein Wahlrecht. Ein großer Teil des nur noch 4 000 Mann umfassenden Offizierskorps ist adlig und einem konservativ-monarchistischen Weltbild verhaftet. In der Regel stehen deshalb seine Mitglieder der parlamentarischen Demokratie eher ablehnend gegenüber. Die Haltung der Reichswehrführung gegenüber Hitler und der NSDAP ist zwiespältig.
Am 6. März 1919 wird die Reichswehr vorläufig, mit dem Wehrgesetz vom 23. März 1921 endgültig konstituiert. Vereidigt wird sie auf die Weimarer Verfassung. Oberbefehlshaber der Reichswehr ist der Reichspräsident, unter dem der Reichswehrminister die Befehlsgewalt ausübt. Angehörige der Reichswehr haben kein Wahlrecht. Ein großer Teil des nur noch 4 000 Mann umfassenden Offizierskorps ist adlig und einem konservativ-monarchistischen Weltbild verhaftet. In der Regel stehen deshalb seine Mitglieder der parlamentarischen Demokratie eher ablehnend gegenüber. Die Haltung der Reichswehrführung gegenüber Hitler und der NSDAP ist zwiespältig.