Der Begriff taucht erstmals in einem Fernschreiben Reinhard Heydrichs, des Chefs der Sicherheitspolizei, im September 1939 auf. Er ist zunächst ein Tarnwort für die einzelne Exekution eines Häftlings durch Erschießen oder Erhängen allein auf polizeilichen Befehl, also unter Umgehung der Justiz, und zwar auf Grund eines "Sonderbehandlungsvorschlages" an das Reichssicherheitshauptamt mit anschließender "Vollzugsmeldung".